Mit Scanner oder CB-Gerät in den Urlaub - darf ich das?

Die schönste Zeit des Jahres ist in vollem Gange, und viele Leser brechen zu ihren Urlaubsorten auf. Ab in den Süden, hoch nach Norden, auf Stippvisite in den Osten. Den Tisch- oder Handscanner im Gepäck, den Mobilscanner im Wagen, LPD und CB griffbereit geht die Reise los.

Doch die schöne Urlaubsreise kann ein jähes Ende haben, trifft man auf den falschen Beamten zur falschen Zeit an der Grenze oder bei einer Polizeikontrolle.

Prinzipiell könnte man sagen, daß Reisen innerhalb der EU hier kein Problem darstellen sollten. Aber man kann es eben nicht mit Sicherheit sagen. Wenn man daran denkt, daß nicht einmal alle deutschen Polizisten wissen, was ein Scanner ist und wie er funktioniert, welche Sendungen abgehört werden können und dürfen, dann sollte man daran denken, was der Carabinieri in Neapel davon hält, wenn man mit dem Handscanner durch bella Napoli läuft.

Wie gesagt: Im Prinzip sollte alles in der EU einheitlich geregelt sein, ist es aber nicht.

Sollten Sie nach Dänemark fahren, lassen Sie ihr CB-Gerät zu Hause. Sie werden nur in den seltensten Fällen etwas zu hören bekommen. Bei Einreise in die EU-Staaten haben Sie keine Probleme. Da die Grenzkontrollen zum größten Teil weggefallen sind, werden Sie mit Ihrem Gerät die Grenze passieren können.

Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Stichproben finden allemal statt.

Wir alle wissen: Das absichtliche Mithören von BOS-Funk ist verboten. Geraten Sie also in eine Kontrolle und der Polizist an Ihrem Wagen kann seinen eigenen Funkverkehrskreis mithören, ist eine Beschlagnahme des Gerätes noch das geringste Problem. Im schlimmsten Falle winkt die Freiheitsstrafe!

In den USA ist das anders. Bittet sie dort ein Cop, ihm das Gerät zu zeigen, ist es meist technisches Interesse. Dort sind Scanner Alltag und das Mithören des Polizeifunks ist (noch) erlaubt.

Es wird zwar nicht gerne gesehen, aber die Mehrzahl der Staaten gestattet Scanner und deren Betrieb.

In anderen Staaten der USA kann ein Scanner aber auch empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Es ist also immer ratsam, die Speicherplätze auf Wetterfunk oder Amateurfunk einzustellen und die in Deutschland gebräuchlichen Frequenzen zu löschen.

Ein wichtiges Behördenwort spielt hier wie anderswo immer eine große Rolle. Der Ermessenspielraum ist das Wort der Stunde. Zwei Beamte - zwei Meinungen!

Damit Sie nicht in die Mühlen der jeweiligen Justiz geraten, sollten Sie sich beim örtlichen ADAC oder der Botschaft des Landes, in welches Sie einreisen wollen, erkundigen, welche Gesetze im jeweiligen Land herrschen. Oftmals beantworten sich einige Fragen auch von selber.

Besser zuhause lassen

Ich würde z. B. meine Geräte zu Hause lassen, wenn ich in Länder wie den Iran oder den Irak fliege. Auch bei der Reise in Gebiete, in denen vor kurzer Zeit noch Spannungen herrschten, würde ich die Geräte nicht in meinen Koffer legen. Solche Gebiete stehen meist unter Militärrecht, und dieses kann vom Recht in Friedenszeiten stark abweichen.

Spezielle Nachfragen von mir beim ADAC blieben erfolglos. Dort hat man die Problematik der Scannerreise noch nicht erkannt und sieht auch keinen Handlungsbedarf.

Eine Nachfragen bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes kann da schon erfolgreicher sein.

Fragen Sie in jedem Falle dort nach, bevor Sie aufbrechen. Beachten Sie auch auf jeden Fall die Verbote und Gebote des fremden Landes. Andere Länder heißt nicht nur andere Sitten, sondern zum Teil auch andere Strafen. Werden in dem einen Land Ihre Geräte "nur" beschlagnahmt, können Sie in einem anderen eventuell sogar mit dem örtlichen Strafvollzug Bekanntschaft machen.

Daher kann man nur jedem raten:

Bevor Sie Ihre Reise antreten, informieren Sie sich bei den Botschaften des Ziellandes und den Botschaften von eventuellen Transitländern.

Im Flugzeug müssen Funkgeräte jeder Art natürlich ebenfalls schweigen, ebenso der Scanner. Das versteht sich von selbst. Reisen mit Scannern und anderen Geräten steht im Prinzip nichts entgegen, wenn man der Meinung ist: "Man darf sich nicht erwischen lassen." Will man jedoch Ärger vermeiden, hilft nur die gezielte Information und das Handeln nach der jeweiligen Gesetzeslage. (15.7.97)