Telekommunikationsgesetz

Das neue Telekommunikationsgesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren für alle jene vor, die dagegen verstoßen und zum Beispiel Polizeifunk oder das schnurlose Telefon des Nachbarn mit einem Scanner abhören.

 

 

Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. August 1996.

Und jagt auch schon den Käufern digitaler DECT-Telefone Angst ein: "Zudem sind für Anfang nächsten Jahres Scanner angekündigt, die auch den bisher vor privatem Ätherzugriff weitgehend sicheren digitalen Ätherzugriff weitgehend sicheren digitalen DECT-Standard in klarer Wiedergabe an unberufene Ohren dringen lassen."

Wenn Sie das neue TK-Gesetz im vollen Wortlauf auf Diskette bestellen wollen, dann schicken Sie 10 DM (Schein, Euroscheck oder Briefmarken; Ausland: 15 DM Euroscheck in DM) an:

 RMB, Bürgerweg 5, D-31303 Burgdorf

oder kostenfrei

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